Hamburg

Christian Kaiser

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt Christian Kaiser berät nationale und internationale Unternehmen und Führungskräfte in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Neben der Begleitung von Unternehmensverkäufen und Restrukturierungen bildet die strategische Beratung von Arbeitgebern und Führungskräften in arbeits- und dienstvertragsrechtlichen Konflikten den Schwerpunkt seiner Tätigkeit. Während seiner Zeit im Frankfurter Büro unserer Sozietät hat sich dabei eine auf die Bereiche Banken, Handel und Presse konzentrierte Praxis herausgebildet. Auf Grund seiner umfassenden forensischen Tätigkeit hat sich Rechtsanwalt Kaiser im Bereich der Prozessführung eine besondere Expertise erworben. Ein weiterer Interessenschwerpunkt liegt daneben in der Begleitung von Konflikten der betrieblichen, aber auch unternehmerischen Mitbestimmung. Rechtsanwalt Kaiser ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein und des Deutschen Arbeitsgerichtsverbandes. Seit dem 01. Oktober 2010 leitet Rechtsanwalt Kaiser das Hamburger Büro der Sozietät.

aktuelle Publikationen