Betriebsräte-Gesprächskreis
Aktuelle Gesprächskreise
Mitbestimmung bei Leiharbeitnehmern
Datum: 31.05.2012, 13 Uhr 30
Ort: Brauhaus Früh am Dom
Am Hof 12 - 18
50667 Köln
Weitere Infos finden Sie hier.
Update Arbeitnehmerüberlassung
- Grundfragen und aktuelle Entwicklungen -
Rückblick: Gesprächskreise im Herbst 2011 – 5 Jahre Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Die Ulrich Weber & Partner GbR veranstaltete im Herbst 2011 wieder die bereits traditionellen „Gesprächskreise für Betriebsräte“. Der 5. Geburtstag des AGG, welches am 16.08.2006 in Kraft trat, war Anlass, einen Überblick über die noch junge Entwicklung dieses Gesetzes und die dazu bisher ergangenen wesentlichen höchstrichterlichen Entscheidungen zu geben. Die Einführung des AGG hat zwar nicht die befürchtete „Klageflut“ ausgelöst, jedoch häufen sich mittlerweile doch die Entscheidungen zu diesem Thema.
Grundsätzlich ist Ziel des Gesetzes, Diskriminierungen aus rassistischen Gründen, wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Bei einer kausalen Benachteiligung bzw. Belästigung aufgrund eines dieser Merkmale sieht das Gesetz einen Schadensersatzanspruch oder eine Entschädigung vor. Zur Beweiserleichterung für den diskriminierten Arbeitnehmer sieht § 22 AGG vor, dass der Arbeitnehmer lediglich Indizien für eine Beeinträchtigung oder Benachteiligung vortragen muss und dann der Arbeitgeber die volle Beweislast dafür trägt, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz vor Benachteiligung vorgelegen hat. In den „Gesprächskreisen für Betriebsräte“ wurden die wichtigsten Entscheidungen rund um diese Grundsätze des Gesetzes dargestellt.
Mehrere Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (BAG) ergingen zu dem Bewerberbegriff des § 6 AGG. Dabei stellt sich zunächst die Frage, ob es sich überhaupt um eine ernsthafte Bewerbung handelt oder nur um den Versuch, über das AGG an Geld zu kommen. Spektakulär waren die Klagen von zwei Frauen, die nach der Babypause auf einen schlechteren Job abgeschoben werden sollten bzw. die bei der Beförderung wegen einer Schwangerschaft übergangen wurden und denen jeweils eine hohe Entschädigung zugesprochen wurde. Auch mit Hilfe des AGG lassen sich gesetzliche Kopftuchverbote nicht gerichtlich aushebeln, wie in mehreren Rechtsstreitigkeiten entschieden wurde. Von großem Interesse und Unterhaltungswert war die Entscheidung des Arbeitsgerichts Stuttgart, dass die Herkunft aus den neuen Bundesländern nicht als ethnische Zuschreibung zählt und deshalb das AGG nicht nutzen kann. Überdies, so ist festzuhalten, hat das AGG älteren Bewerbern eine Entschädigung gewährt, wenn in der Ausschreibung nach einer „jüngeren Kraft“ gesucht wurde. Überprüft wurden auch viele Altershöchstgrenzen: Bei Piloten ist etwa eine Grenze von 60 Jahren aus Sicht der Gerichte gerechtfertigt, beim Kabinenpersonal dagegen nicht. Im Oktober 2011 wurde vom BAG entschieden, dass alle Regelungen, nach denen die Vergütung aufgrund des Lebensalters steigt, wie es etwa im alten BAT vorkam, diskriminierend seien.
Auf Basis dieser Entscheidungen wurde in den Gesprächskreisen die wichtigsten Problemfelder rund um das Thema AGG anschaulich behandelt. Bei lockerer Atmosphäre bestand die Gelegenheit, sich über die jeweiligen Streitpunkte auszutauschen und näher zu informieren.
Rückblick: Gesprächskreise im Frühsommer 2011 - Der neue Datenschutz für Arbeitnehmer
Auch im Frühsommer 2011 fanden wieder die „Gesprächskreise für Betriebsräte“ der Ulrich Weber & Partner GbR statt. Thema der Gesprächskreise war aus aktuellem Anlass (laufendes Gesetzgebungsverfahren) „Der neue Datenschutz für Arbeitnehmer“. Aufgrund der hohen Resonanz fanden etliche Ergänzungstermine statt. Auch dies zeigt, wie aktuell und brisant dieses Thema derzeit für die betriebliche Praxis ist.
Nach zähem Ringen hatte sich die Bundesregierung auf einen Gesetzentwurf zum Beschäftigtendatenschutz geeinigt. Der immer noch nicht als Gesetz verabschiedete Entwurf enthält zahlreiche für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bedeutsame Regelungen, insbesondere zu den Bereichen „Einstellungsverfahren, Korruptionsbekämpfung und Durchsetzung von Compliance-Anforderungen, Videoüberwachung sowie Internet- und E-Mail am Arbeitsplatz“. Nachdem der Bundesrat noch Änderungswünsche anmelden konnte, ist davon auszugehen, dass das Gesetz nach seiner baldigen Verkündung noch im Laufe diesen Jahres in Kraft treten wird. Es bleibt daher für die Praxis wenig Zeit, sich auf die verschärften datenschutzrechtlichen Bedingungen im Arbeitsverhältnis einzustellen. Dabei ist insbesondere zu beachten, dass mit dem Gesetz u.U. bereits bestehende Regelungen auf betrieblicher Ebene, insbesondere Betriebsvereinbarungen, verdrängt werden.
Auf Basis dieser anstehenden Veränderungen wurden in den Gesprächskreisen die wichtigsten Fragestellungen rund um das Thema „Datenschutz“ anschaulich behandelt. In lockerer Atmosphäre bestand die Gelegenheit, sich über die wichtigsten Fragen bezüglich der Themen Einstellungsfragen, ärztliche Untersuchungen, Internet und E-Mail am Arbeitsplatz, Videoüberwachung, Einsatz von Detektiven, Einsatz von Ortungssystemen und vielem mehr auszutauschen.

