ULRICH WEBER & PARTNER mbB

Ihre Experten & Fachanwälte

für Arbeitsrecht

Update Veranstaltungen Arbeitsrecht 2023/2024

Wir freuen uns, dass unsere diesjährigen Update Veranstaltungen in Köln, Frankfurt am Main und Stuttgart ein Erfolg gewesen sind! Insgesamt haben wir über 1.400 Teilnehmende an unseren drei Standorten begrüßen dürfen.

Wir bedanken uns bei allen Teilnehmenden für das große Interesse. Ein besonderer Dank gilt unseren drei externen Referenten Dr. Jens Suckow, Holger Dahl und Dr. Julian Burmeister-Bießle.

Wir werden auch zukünftig über die neuesten Entwicklungen im Kündigungs- und Betriebsverfassungsrecht informieren bzw. interessante Entscheidungen im Arbeitsrecht kommentieren. Hierzu verweisen wir auf unsere regelmäßigen Blog-Beiträge. Zudem werden wir in 2024 an unseren drei Standorten wieder HR- und BR-Gesprächskreise anbieten.

Die nächsten Gesprächskreise in Frankfurt stehen an!

Der nächste BR-Gesprächskreis findet statt am
15.05.2024, 14:00 Uhr, in Frankfurt zum Thema
„Aktuelle Entwicklungen im Urlaubsrecht”

Der nächste HR-Gesprächskreis findet statt am
16.05.2024, 14:00 Uhr, in Frankfurt zum Thema
„Aktuelle Entwicklungen im Urlaubsrecht”

Nähere Informationen erhalten Sie unter der Rubrik „Veranstaltungen”. Schnell anmelden und Teilnahme sichern!

Wir begrüßen einen Neuzugang in unserem Kölner Büro!

Seit dem 01.01.2024 ist Dr. Michael Mensching für uns am Kölner Standort tätig.
Dr. Michael Mensching, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mediator, wird gleichermaßen Unternehmen, Beschäftigte, Betriebsräte und Gewerkschaften in allen arbeitsrechtlich relevanten Fragen beraten und deren Interessen außergerichtlich, in arbeitsgerichtlichen Verfahren, Einigungsstellen und Mediationsverfahren vertreten. Er ist aufgrund seiner ausgewiesenen Expertise und langjährigen Erfahrung, insbesondere im Betriebsverfassungsrecht sowie in tariflichen Fragenstellungen, die perfekte Verstärkung für unsere Kanzlei.

Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit dem Kollegen Dr. Michael Mensching!

Schulungsanspruch des Betriebsrats – Onlineschulung statt Präsenzschulung 

Nach § 37 Abs. 6 BetrVG haben Betriebsräte Anspruch auf Schulungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrats erforderlich sind. Die Vermittlung von Kenntnissen ist dann erforderlich, wenn diese unter Berücksichtigung der konkreten Verhältnisse im Betrieb und Betriebsrat notwendig sind, damit die Betriebsratsmitglieder ihre gegenwärtigen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen können.

Bei der Frage, ob Schulungen erforderlich sind, steht dem Betriebsrat ein Beurteilungsspielraum zu. Bei erstmals gewählten Betriebsratsmitgliedern braucht allerdings die Erforderlichkeit nicht näher dargelegt werden, wenn Grundkenntnisse im Betriebsverfassungsrecht, im allgemeinen Arbeitsrecht oder im Bereich der Arbeitssicherheit und Unfallverhütung vermittelt werden.

Die Frage, die nunmehr beim Bundesarbeitsgericht im Raum stand, war, ob aus Kostengründen der Betriebsrat nur noch einen Anspruch auf eine Onlineschulung statt einer Präsenzschulung hat.

Herr Rechtsanwalt Heinz Herberth erläutert die wesentlichen Aspekte der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts.

 

Rechtsanwälte Ulrich Weber und Partner erneut ausgezeichnet!

Unsere Kanzlei wird regelmäßig in vielen Branchen- und Leitmedien für ihre Expertise im Arbeitsrecht ausgezeichnet. Zuletzt, auch im Jahr 2023, wurden wir wieder bei den Umfragen in den Zeitschriften stern, Focus und brand eins als überregionale Top-Kanzlei ausgezeichnet. Mehr in den Neuigkeiten!


Kanzlei-Blog


Talente gesucht

Wir suchen Verstärkung!

In Frankfurt suchen wir aktuell Unterstützung durch motivierte Rechtsanwaltsfachangestellte (m/w/d) Hier weiterlesen und Kontakt aufnehmen …

 
 

Vielfach ausgezeichnete & renommierte Spezialkanzlei für Arbeitsrecht

Die Kanzlei Ulrich Weber & Partner mbB zählt zu den ersten Adressen für Arbeitsrecht in Deutschland mit bundesweiter Präsenz. An den Standorten Köln, Frankfurt am Main und Stuttgart beraten wir Unternehmen, Organvertreter, Führungskräfte, Betriebsräte sowie selbstverständlich auch Arbeitnehmer in allen Fragen des Arbeitsrechts.

Eine Konzentration auf das Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerlager wurde seit jeher bewusst vermieden, um die Sichtweise der jeweiligen Gegenseite nicht zu verlieren. Den Verhandlungspartner zu verstehen, seine Stärken und Schwächen zu kennen, ist von unschlagbarem Vorteil für den Verhandlungserfolg.

Im FOCUS Spezial “Deutschlands Top-Anwälte" sowie im JUVE-Handbuch ist die Rechtsanwälte Ulrich Weber & Partner mbB mehrfach unter den Top-Wirtschaftskanzleien mit der Spezialisierung auf Arbeitsrecht benannt worden. Auch auf den „Bestenlisten“ von „brand eins“, der „WirtschaftsWoche“ und dem „stern“ ist unser Haus als bundesweit renommierte Kanzlei für Arbeitsrecht vertreten.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Unsere Experten werden Ihnen weiterhelfen.

 
 
 

Unsere Tätigkeitsfelder

Unser Team deckt das gesamte Spektrum des Arbeitsrechts ab.

 

Arbeitgeber

Vorstände,
Geschäftsführer &
Führungskräfte

Arbeitnehmer

 

Betriebsräte

Handelsvertreter

 
 
 

 
 
Der Preis des Erfolges ist Hingabe, harte Arbeit und unablässiger Einsatz für das, was man erreichen will.
— Frank Lloyd Wright
 
 

 
 

Unsere Experten

 
 

Presseartikel

 

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