UNSERE MANDATE

Arbeitgeber

 
 

Unsere Anwälte beraten und vertreten Unternehmen und Arbeitgeber in sämtlichen Bereichen des Arbeitsrechts

Die Beratung und erforderlichenfalls außergerichtliche und prozessuale Vertretung erfolgt dabei individualvertraglich von der Anbahnung und dem Abschluss eines Arbeitsvertrages über die Durchführung des Arbeitsverhältnisses bis hin zu allen Formen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Kündigung, Aufhebungsvertrag). 

Kollektivrechtlich sind die Rechtsanwälte der Kanzlei insbesondere mit Fragen der betrieblichen Mitbestimmung einschließlich der Führung von arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren befasst, wobei durch entsprechende Mandatsschwerpunkte eine Spezialisierung im Bereich der Betriebsänderung einschließlich der Durchführung von etwaig erforderlichen Einigungsstellenverfahren besteht. Langjährige Erfahrung besteht darüber hinaus bei der Begleitung von Betriebs(teil)veräußerungen und den damit zusammenhängenden Gestaltungsfragen.