Unsere Kanzlei vertritt und berät Arbeitnehmer bundesweit
in allen relevanten Fragen, die im Zusammenhang mit der Begründung, der Ausgestaltung und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses stehen.
Die Schwerpunkte der Beratung sowie außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung von Arbeitnehmern liegen in:
der Abwehr von ordentlichen sowie außerordentlichen Kündigungen
der Führung von Kündigungsschutzprozessen bundesweit
der einvernehmlichen Beendigung eines Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung
dem Abschluss Abwicklungs- und Aufhebungsverträgen
dem Abschluss von Vorruhestandsregelungen
Streitfragen rund um die betriebliche Altersversorgung und der Betriebsrentenanpassung
der Begründung eines Arbeitsverhältnisses, Arbeitsvertragsgestaltung
Abmahnung, Mobbing und Verstößen gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Streitfragen bei der Insolvenz des Arbeitgebers