Eine weitere Kompetenz von uns liegt in der Beratung und Vertretung von Vertriebsunternehmen und Handelsvertretern
Handelsvertreter sind keine Arbeitnehmer. Die Beratung bewegt sich deshalb auf dem Gebiet des freien Dienstrechts, wobei dort die Besonderheiten des Handelsrechts, insbesondere im Hinblick auf Kündigungen, Handelsvertreterausgleichsanspruch und Wettbewerbsverbote besonders zu berücksichtigen sind.
Das Tätigkeitsspektrum umfasst zum einen die außergerichtliche Vertretung, insbesondere zu folgenden Themen:
• Abschluss von Dienstverträgen z.B. Vergütung (Provisionen)
• Vertragsstrafen
• Kontokorrentkonten
• Stornoreservekonto
• Vertraglichen und nachvertraglichen Wettbewerbsverboten
• Beendigung von Dienstverträgen, z.B. Kündigung und Aufhebungsvertrag
• Handelsvertreterausgleichsanspruch
• Gebietsänderungen
• Haftung/Schadensersatz/Haftpflichtversicherer
• Insolvenz
Zum anderen übernehmen wir (insbesondere in allen vorgenannten Angelegenheiten) auch die bundesweite gerichtliche Vertretung bei den zuständigen Zivilgerichten und Arbeitsgerichten (in den besonderen Fällen von Einfirmenvertretern).