Hans Reinholz

Fachanwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt

 
 

Hans Reinholz

Fachanwalt für Arbeitsrecht

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Rechtsanwalt Hans Reinholz, Jahrgang 1969, studierte Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln. Sein anschließendes Referendariat absolvierte er am Landgericht in Mönchengladbach. Seit 1997 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Nach vorhergehenden Tätigkeiten in wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzleien im Rheinland und in Rheinland-Pfalz ist er seit Mai 2015 als Rechtsanwalt im Frankfurter Büro der Kanzlei Ulrich Weber & Partner mbB tätig. Seit Februar 2012 ist er Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Herr Rechtsanwalt Reinholz berät und vertritt Unternehmen, Arbeitnehmer, leitende Angestellte, Organvertreter und Betriebsräte sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts sowie des Dienstvertragsrechts. Zu den Schwerpunkten seiner Tätigkeit zählt die Beratung von Unternehmen, Arbeitnehmern, leitenden Angestellten und Organvertretern im Zusammenhang mit der Begründung, Durchführung und Beendigung von Arbeits- und Dienstverhältnissen sowie die gerichtliche Vertretung in Kündigungsschutzverfahren und sonstigen Verfahren über Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis in allen Instanzen.

Unternehmen und Betriebsräte berät und vertritt Herr Rechtsanwalt Reinholz insbesondere in Beschlussverfahren vor den Arbeitsgerichten sowie im Zusammenhang mit dem Abschluss von Betriebsvereinbarungen.