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Presseartikel

 
 
 

Dr. Martin Pröpper war am

7. März 2024 Interviewpartner des WDR: Was gilt zum Streikrecht?

Rechtsanwalt Dr. Martin Pröpper war Interviewpartner des WDR am 4. Dezember 2023.

 

Der Arbeitsrechtler rät: Initiative ergreifen und verhandeln

 

Berliner Morgenpost

Sonntag, 18. Dezember 2005

von RA Dr. Heiko Peter Krenz

Heiko Peter Krenz ist Fachanwalt für Arbeitsrecht der Kanzlei Ulrich Weber & Partner in Berlin:

"Angriff ist die beste Verteidigung. Da Frau Mende nicht viel zu verlieren hat, sollte sie den Agenturchef direkt darauf ansprechen, ob er das Arbeitsverhältnis beenden will. Gleichzeitig sollte sie in dem Gespräch durchblicken lassen, dass sie gegen Zahlung einer Abfindung gehen würde. Sofern ihr Chef darauf einsteigt, muss geschickt über die Abfindungshöhe verhandelt werden. Nach der Faustformel, die beim Arbeitsgericht Anwendung findet, kann Frau Mende mit gutem Gewissen ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr verlangen.

Verfahren ist die Situation, wenn der Arbeitgeber nicht bereit ist, eine Abfindung zu zahlen. Da der Agenturchef Frau Mende einen anderen Job angeboten hat, könnte daran gedacht werden, eine Personalvermittlung einzuschalten. Auf diesem Wege hätte Frau Mende Aussichten auf eine neue Stelle".

Aus der Berliner Morgenpost vom 18. Dezember 2005

 
Waldemar Pelke