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Dr. Martin Pröpper war am

7. März 2024 Interviewpartner des WDR: Was gilt zum Streikrecht?

Rechtsanwalt Dr. Martin Pröpper war Interviewpartner des WDR am 4. Dezember 2023.

 

Konflikte im Krankheitsfall

 

Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Martin Pröpper im Deutschlandfunk vom 22.05.2012

Deutschlandfunk am 22. Mai 2012, 6:25 Uhr und 11.30 Uhr

Konflikte im Krankheitsfall
Was Arbeitnehmer beachten sollten

Von Angelika Tannhof

Jeder wird mal krank und kommt nicht zur Arbeit. Für diesen Fall gelten laut Gesetz und im Betrieb bestimmte Regeln. Trotzdem gibt es immer wieder Unsicherheit darüber, was beim Thema Krankenstand zu beachten ist. So muss man im Krankheitsfall nicht unbedingt im Bett liegen.

Wer nicht arbeiten kann, ist verpflichtet, dies vor Arbeitsbeginn dem Vorgesetzten telefonisch oder per Fax mitzuteilen - nicht dem Pförtner oder den Kollegen. Der Arztbesuch kann warten - erst mal. Wenn im Arbeitsvertrag oder in der Betriebsvereinbarung nichts Anderes steht, gelten zwei Karenztage. Ab dem dritten Fehltag muss dann ein ärztliches Attest eingereicht werden. Welche Krankheit er hat, muss der Mitarbeiter seinem Chef nicht sagen. Der kann auch nicht von ihm erwarten, noch mal eben E-Mails abzuarbeiten oder Telefonate zu führen. Krank ist krank - bedeutet aber nicht unbedingt auch im Bett liegen zu müssen. Martin Pröpper, Fachanwalt für Arbeitsrecht erklärt:

"Wenn der Arzt sagt, es gehört zur Gesundung im Bett zu bleiben, dann muss ich das tun. Aber er kann mich auch aus einem anderen Grund krankschreiben, der nicht bettlägerig krank bedeutet, darf ich Einkäufe erledigen, zu Behörden gehen, darf ins Kino gehen, darf mich abends verabreden. Ich muss mich so verhalten, dass die Erkrankung möglichst schnell vorüber ist." 

Soweit die Theorie. In der Praxis sorgt das Thema Krankmeldung und Krankenstand aber unter Umständen doch für Konflikte, wenn man zum Beispiel draußen gesehen wird. Auch für den, der häufiger fehlt, aus welchen Gründen auch immer, kann es ungemütlich werden. In manchen Betrieben wird man bei einer bestimmten Zahl an Fehltagen zum Gespräch gebeten, um nach einer Lösung zu suchen. Größere Unternehmen haben für solche Fälle ein sogenanntes "Betriebliches Eingliederungsmanagement" (BEM) eingerichtet. Wie zum Beispiel die Stadt Köln mit 17.000 Beschäftigten. Andreas Hupke, Personalratsvorsitzender im Dezernat Kunst und Kultur, hat damit gute Erfahrungen gemacht.

"Wenn eine Zahl erreicht ist von Tagen, führt man, bei uns heißt das BEM-Gespräch. Wo man herausfindet, ob die Gründe im Privaten oder in der Arbeit liegen und das dann versucht, abzustellen."

Einen Mitarbeiter wegen Krankheit zu kündigen, ist für Betriebe nicht so einfach möglich. Zum einen ist der gar nicht verpflichtet, seine Diagnose mitzuteilen, auch wenn er chronisch krank ist - auch nicht in einem Vorstellungsgespräch. Es sei denn, sein Arbeitsvertrag verpflichtet ihn dazu, sagt der Fachanwalt für Arbeitsrecht, Martin Pröpper zur Rechtslage: 

"Natürlich kann es hilfreich sein, aber das hängt dann auch vom Arbeitsklima insgesamt ab, ob ich mit meinem Chef darüber spreche, dass der Arbeitsplatz auch entsprechend eingerichtet wird, aber eine Verpflichtung, das offenzulegen, gibt es nicht."

Zum anderen hat der Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht und soll zuallererst einen leidensgerechten Arbeitsplatz anbieten. Vor Gericht müsste er das auch entsprechend nachweisen.

"Mein anwaltlicher Rat: dass beide Seiten kooperieren sollten, es gibt bestimmte Erkrankungen, da ist das schwierig, wenn zum Beispiel in den Bereich der Suchtkrankheiten kommen. Aber für Erkrankung kann niemand etwas. Dem Arbeitgeber rate ich, vorzusorgen, damit es nicht zu solchen Krankenständen kommt und dem Arbeitnehmer rate ich, mit ärztlichen Attesten sorgfältig umzugehen."

Letztlich kennt jeder Betroffene das Betriebsklima und die Arbeitsbedingungen. Er selbst schätzt am besten ein, was der Chef wann über die Krankheit wissen sollte.

 
Waldemar Pelke