Update-Veranstaltungen
Update Arbeitsrecht 2011/2012
Veranstaltung in Köln am 30.01.2012
Am 30.01.2012 führte die Rechtsanwaltskanzlei Ulrich Weber & Partner GbR in Köln ihre traditionelle Veranstaltung „Update-Arbeitsrecht“ im Kölner Barcélo Hotel durch. An dieser Veranstaltung nahmen gut 600 Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Betriebsräte teil. Leider musste aufgrund des großen Andrangs und der nur eingeschränkten Saalkapazitäten vielen weiteren Interessenten bereits im Vorfeld abgesagt werden.
Zunächst referierte Herr Rechtsanwalt Dr. Oliver Fröhlich, Partner der Kanzlei, zur aktuellen Rechtsprechung im Betriebsverfassungsrecht. In diesem Zusammenhang ging es um Fragen der Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrates, um Fragen der Mitbestimmung bei der Einführung von Ethikrichtlinien und insbesondere um Probleme, die sich im Rahmen der Mitbestimmung der Leiharbeit stellen. Danach referierte Herr Rechtsanwalt Dr. Frank Dahlbender, ebenfalls Partner der Kanzlei, über die interessantesten Urteile des letzten Jahres zum Thema Kündigung. Zwar gab es im Jahr 2011 im Kündigungsrecht nicht eine solch aufsehenerregende Entscheidung wie die sog. „Emmely-Entscheidung“ aus dem Jahr 2010, zu der auf der Update-Veranstaltung des Vorjahres der Rechtsanwälte Ulrich Weber & Partner GbR der Vorsitzende Richter des 2. Senates („Kündigungsschutzsenat“), Burghard Kreft, die Auffassung des Senats erläuterte. Jedoch verstand es Rechtsanwalt Dr. Dahlbender den Zuhörern kurzweilig die wesentlichen Inhalte darzustellen und bot darüber hinaus einen Überblick zu den wesentlichen Änderungen im Befristungsrecht. Abschließend referierte Herr Prof. Klaus Bepler, Vorsitzender Richter des 4. Senats des Bundesarbeitsgerichts, zu ausgewählten Schwerpunkten der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. In diesem Rahmen sprach er zur Kontrolle von Arbeitsverträgen, zu den wesentlichen Änderungen im Urlaubsrecht sowie zu neuen Entscheidungen zum Tarifvertragsrecht. Abschließend berichtete er zu den verschiedenen Neubesetzungen der einzelnen Senate des Bundesarbeitsgerichts.
Veranstaltung in Frankfurt am 06.02.2012
Am 6. Februar 2012 fand die alljährliche Seminarveranstaltung „Update-Arbeitsrecht“ der Frankfurter Niederlassung der Rechtsanwälte Ulrich Weber & Partner GbR statt. Die rund 600 Teilnehmer kamen in das Frankfurter Hotel Hilton, um sich über die aktuelle Rechtsprechung im Betriebsverfassungsrecht, die neuesten Entwicklungen im Kündigungsrecht, und zu den aktuellen Schwerpunkten in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu informieren. Zunächst referierte Herr Rechtsanwalt Jörg Weber, Partner der Kanzlei und ausgewiesener Experte im Betriebsverfassungsrecht, über die aktuelle Rechtsprechung im Betriebsverfassungsrecht. Der Überblick reichte von den aktuellen betriebsverfassungsrechtlichen Fragen der Leiharbeit über die Kosten die Betriebsratsarbeit, Interessenausgleich und Sozialplan bis hin zum besonderen Kündigungsschutz der Betriebsratsmitglieder. Danach berichtete Herr Rechtsanwalt Peter Rölz, geschäftsführender Gesellschafter der Ulrich Weber und Partner GbR und bundesweit bekannter Berater von Top-Managern, über die neueste Rechtsprechung zum Kündigungsrecht. In diesem Bereich rückt immer mehr der Datenschutz und der Datenschutzbeauftragte in den Blickpunkt. Auch Fragen der Kündigung von schwerbehinderten Mitarbeitern sind weiter aktuell. Den nahtlosen Anknüpfungspunkt zum Vortrag von Herrn Prof. Bepler, Vorsitzender Richter des 4. Senats des Bundesarbeitsgerichts, bildeten zwei aktuelle Entscheidungen zum Befristungsrecht zum Thema Vorbeschäftigung beim selben Arbeitgeber und zu Befristungsketten bei ständigem Beschäftigungsbedarf. Herr Prof. Bepler ging anschließend auf die aktuellen Schwerpunkte der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, insbesondere das Urlaubs- und – als Vorsitzender Richter des zuständigen Senats – selbstverständlich das Tarifvertragsrecht ein. Die Kanzlei Ulrich Weber & Partner GbR freut sich über das rege Interesse an der Veranstaltung und das positive Feedback aus dem Kreis der Teilnehmer.
Veranstaltung in Hamburg am 15.02.2012
Zum nunmehr dritten Mal in Folge seit Gründung des Hamburger Büros führte die Rechtsan-waltskanzlei Ulrich Weber & Partner GbR in Hamburg die bundesweit bekannte jährliche Veranstaltung „Update-Arbeitsrecht“ im Radisson BLU Hotel am Dammtor durch. Mit nahe-zu 400 Teilnehmern, die sich wie immer aus Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Betriebsräten zusammensetzten, war die Veranstaltung erneut ausgebucht.
Während in den Vorjahren aus aktuellem Anlass auch betriebsverfassungsrechtliche Entwick-lungen und Gerichtsentscheidungen Gegenstand der Veranstaltung waren, kamen diesmal ausschließlich individualrechtliche Fragen zur Geltung. Der ständig zunehmende Einfluss des Europarechts auf das deutsche Arbeitsrecht und seine praktische Anwendung war dabei unübersehbar.
Eingangs referierte Herr Rechtsanwalt Christian Kaiser, der das Hamburger Büro der Kanzlei leitet, zum derzeitigen Stand der Entwicklung im Urlaubsrecht. Der Europäische Gerichtshof hatte im Jahre 2009 entschieden, dass die langjährige Rechtsprechung des Bundesarbeitsge-richts zum Urlaubsrecht insofern europarechtswidrig sei, als dass das deutsche Gericht der Auffassung war, unabhängig vom Gesundheitszustand und der Arbeitsfähigkeit eines Mitar-beiters verfielen seine Urlaubsansprüche für ein bestimmtes Kalenderjahr spätestens mit Ab-lauf des 31. März des Folgejahres. Ausgehend von dieser fundamentalen Kehrtwende befindet sich das deutsche Urlaubsrecht insgesamt in einem Umbruch, dessen Ende immer noch nicht abzusehen ist.
Ebenso nachhaltig von der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes geprägt ist auch die derzeitige Entwicklung im deutschen Befristungsrecht. Die dafür verantwortlichen aktuel-len Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes stellte im zweiten Vortrag der Veranstal-tung Herr Rechtsanwalt Peter Rölz, Partner der Kanzlei, den interessierten Teilnehmern vor. Besonders spektakulär und befristungsrechtlich wahrscheinlich von der größten Bedeutung für die nähere Zukunft ist eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts aus dem April des vergangenen Jahres. Herr Rechtsanwalt Rölz erläuterte dieses Urteil zur Frage der „Zuvor-Beschäftigung“ und informierte darüber, dass nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichtes nunmehr eine neue sachgrundlose Befristung des Arbeitsverhältnisses möglich sei, wenn zuvor in den letzten drei Jahren kein Arbeitsverhältnis zwischen den Vertragsparteien bestanden habe. Diese Entscheidung des höchsten deutschen Arbeitsgerichtes ist nach Darstellung von Herrn Rechtsanwalt Rölz deswegen so spektakulär, weil das Gericht in der Vergangenheit die im Gesetz enthaltene Formulierung, „zuvor“ dürfe kein Arbeitsverhältnis bestanden haben, um eine sachgrundlose Befristung zu ermöglichen, immer im Sinne von „niemals zuvor“ ver-standen hatte. Auch wenn diese Kehrtwende des Bundesarbeitsgerichtes für die Praxis eine große Erleichterung bedeute, so verhelte doch Rechtsanwalt Rölz seine Skepsis nicht, ob das Gericht mit dieser sehr weitgehenden und vom Wortlaut des Teilzeit- und Befristungsgesetzes nicht gedeckten Interpretation seine Kompetenz zur Rechtsfortbildung nicht doch überschrit-ten habe.
Zu dieser Frage mochte sich anschließend Frau Stephanie Rachor, Richterin im 2. Senat des Bundesarbeitsgerichtes, aus nachvollziehbaren Gründen nicht näher äußern. Ihr Senat ist beim Bundesarbeitsgericht nicht für das Befristungsrecht, sondern für die maßgeblichen Fragen im Kündigungsschutzrecht zuständig. Daher wollte Frau Rachor die Entscheidung der Kollegen des 7. Senates nicht näher kommentieren, sondern konzentrierte sich in ihrem interessanten und detaillierten Vortrag auf ihr ureigenes Zuständigkeitsgebiet. Sie wies darauf hin, dass es im vergangenen Jahr kündigungsschutzrechtlich zwar keine im Sinne der vorangegangenen Vorträge spektakulären Entscheidungen gegeben habe, die Rechtsprechung aber immer noch in einem erheblichen Ausmaß mit den Nachwehen der sogenannten „Emely-Entscheidung“ zu kämpfen habe. Neben diesem Schwerpunkt der verhaltensbedingten Kündigung stellte Frau Rachor die wichtigsten neuen Entscheidungen zur Durchführung des betrieblichen Eingliede-rungsmanagements, zur Änderungskündigung, zur Sozialauswahl und zur Massenentlassung vor.
Update Arbeitsrecht 2010/2011:
Veranstaltung in Köln am 31. Januar 2011
Die Kölner Niederlassung der Rechtsanwaltskanzlei Ulrich Weber & Partner GbR führte am 31. Januar 2011 ihre traditionelle Seminarveranstaltung „Update-Arbeitsrecht“ im Kölner Barceló Hotel durch. An dieser Veranstaltung nahmen ca. 550 Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Betriebsräte teil. Herr Rechtsanwalt Dr. Oliver Fröhlich, Partner der Kanzlei, referierte zunächst zur aktuellen Entwicklung im Urlaubsrecht. Aufgrund mehrerer aufsehenerregender Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs, aktueller Vorlageverfahren und divergierender landesarbeitsgerichtlicher Rechtsprechung bestand außerordentliches Interesse an diesem Thema. Danach stellte Herr Rechtsanwalt Daniel Hartmann, Spezialist in betriebsverfassungsrechtlichen Fragen, aktuelle Entscheidungen zum Betriebsverfassungsrecht vor und bewertete diese. Abschließend referierte Herr Burghard Kreft, Vorsitzender Richter des 2. Senats („Kündigungsschutzsenat“) des Bundesarbeitsgerichts zu aktuellen Entwicklungen zum Kündigungsrecht, insbesondere zu der sog. „Emmely-Entscheidung“, die im Jahr 2010 großes mediales Interesse genoss.
Veranstaltung in Frankfurt am 3. Februar 2011
Am 3. Februar 2011 fand die alljährliche Seminarveranstaltung „Update-Arbeitsrecht“ der Frankfurter Niederlassung der Rechtsanwälte Ulrich Weber & Partner GbR statt. Die rund 550 Teilnehmer kamen in das Frankfurter Hotel Hilton, um sich über die neuesten Entwicklungen im Kündigungsrecht, zur aktuellen Rechtsprechung im Betriebsverfassungsrecht und zu den aktuellen Entwicklungen in Bezug auf leitende Angestellte zu informieren. Zunächst referierte Herr Rechtsanwalt Jörg Weber, Partner der Kanzlei und ausgewiesener Experte im Betriebsverfassungsrecht, über die aktuelle Rechtsprechung im Betriebsverfassungsrecht. Danach berichtete Herr Rechtsanwalt Peter Rölz, geschäftsführender Gesellschafter der Ulrich Weber und Partner GbR und bundesweit bekannter Berater von Top-Managern, über die neueste Rechtsprechung zum leitenden Angestellten. Abschließend stellte Herr Burghard Kreft, Vorsitzender Richter des 2. Senats des Bundesarbeitsgerichts, die aktuelle Entwicklung im Kündigungsrecht dar. Mit Herrn Kreft konnte der maßgebliche Entscheidungsträger in Kündigungssachen als Referent gewonnen werden, der im Jahr 2010 insbesondere im Bereich der Bagatelldelikte im Fokus der öffentlichen Wahrnehmung stand.
Veranstaltung in Stuttgart am 3. Februar 2011
Auch in diesem Jahr fand wieder die jährliche Seminarveranstaltung „Update-Arbeitsrecht“ des Stuttgarter Büros der Rechtsanwälte Ulrich Weber & Partner GbR statt. Am 3. Februar 2011 informierten sich ca. 480 Teilnehmer im Kultur- und Kongresszentrum Liederhalle in Stuttgart zu den Themen Kündigungsrecht, aktuelle Rechtsprechung zum Betriebsverfassungsrecht sowie über die aktuelle BAG-Rechtsprechung zum allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Der Stuttgarter Vertreter der Ulrich Weber & Partner GbR, Herr Rechtsanwalt Heinz Herberth, berichtete über neue Tendenzen in der Rechtsprechung zum Kündigungsrecht. Danach erläuterte Herr Rechtsanwalt Hartmann, ebenfalls in der Stuttgarter Niederlassung tätig, die aktuelle Rechtsprechung zum Betriebsverfassungsrecht. Zur Darstellung der Rechtsprechung über das AGG konnte mit Herrn Richter Axel Breinlinger ein Richter des zuständigen 8. Senats des Bundesarbeitsgerichts gewonnen werden, der die Teilnehmer aus erster Hand zu diesem Thema informierte und an die betrieblichen Praktiker das notwendige Wissen für den Alltag vermittelte.
Veranstaltung in Hamburg am 22. Februar 2011
Erstmals führte auch die Hamburger Niederlassung der Rechtsanwälte Ulrich Weber & Partner GbR die Seminarveranstaltung „Update-Arbeitsrecht“ durch. Im Hamburger Radisson BLU Hotel nahmen am 22. Februar 2011 ca. 350 Arbeitgeber, Betriebsräte und Arbeitnehmer teil. Zu den Themen zählten aktuelle Entscheidungen im Kündigungsrecht, Entwicklung der Rechtsprechung zu „leitenden Angestellten“ und die neueste BAG-Rechtsprechung zum allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Herr Rechtsanwalt Christian Kaiser, der die Hamburger Niederlassung führt, unterrichtete die Teilnehmer zunächst über neue Tendenzen in der Rechtsprechung zum Kündigungsrecht. Danach zeigte Herr Rechtsanwalt Rölz, bundesweit bekannt als Berater von Führungskräften, die aktuelle Entwicklung in der Rechtsprechung zu den leitenden Angestellten auf. Abschließend informierte Herr Axel Breinlinger, Mitglied des 8. Senats des Bundesarbeitsgerichts, zuständig für Fragen zur allgemeinen Gleichbehandlung, zur aktuellen Rechtsprechung zum AGG und konnte den Teilnehmern vertiefte Einblicke zu den getroffenen und anstehenden Entscheidungen vermitteln.

