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Kanzlei-Blog Ulrich Weber & Partner

Aufhebungsvertrag abgeschlossen – Was kann man tun, wenn man die Aufhebung doch nicht möchte?

Einer der wichtigsten Grundsätze im Zivilrecht ist der Grundsatz: „pacta sunt servanda“. Der Grundsatz bedeutet nichts anderes, als dass einmal abgeschlossene Verträge auch einzuhalten sind. Und das gilt umso mehr, wenn man einen sogenannten Aufhebungsvertrag unterzeichnet. In der arbeitsrechtlichen Praxis kommt es sehr oft vor, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet haben, dies im Abschluss bereuen.

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Nachweisgesetz: ein bisher zahnloser Tiger nimmt Fahrt auf!

Das Nachweisgesetz (NachwG), sprich das Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen, ist seit dem 28.07.1995 in Kraft. Bisher fristete dieses Gesetz jedoch ein eher kümmerliches Dasein, da Arbeitgeber ohnehin die wesentlichen Arbeitsbedingungen – so wie in § 2 NachwG im Einzelnen aufgeführt – in ihre regelmäßig schriftlich vereinbarten Arbeitsverträge mitaufnehmen. Vor allem aber hatte bisher der Verstoß gegen das Nachweisgesetz keine praktische Konsequenz, insbesondere ist der rein mündlich vereinbarte Arbeitsvertrag nicht deswegen unwirksam.

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Ernsthafte Androhung von Leib und Leben rechtfertigt außerordentliche Kündigung

Zwischen Arbeitskollegen kann es grundsätzlich schon einmal zu Unstimmigkeiten kommen. Dabei schlagen manche Kollegen jedoch erheblich über die Stränge. Das Arbeitsgericht Siegburg (Urteil vom 04.11.2021 – 5 Ca 254/21) hatte über folgenden Fall zu entscheiden: Ein Arbeitnehmer hat gegenüber seiner Kollegin glaubhaft angekündigt, seinen Vorgesetzten aus dem Fenster zu schmeißen und kurz vor einem Amoklauf zu stehen.

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