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Dr. Martin Pröpper war am

7. März 2024 Interviewpartner des WDR: Was gilt zum Streikrecht?

Rechtsanwalt Dr. Martin Pröpper war Interviewpartner des WDR am 4. Dezember 2023.

 

Bei Insolvenz wird das Personal zu Gläubigern

 

Berliner Morgenpost

Sonntag, 23. Mai 2004

von RA Dr. Heiko Peter Krenz

Die wirtschaftliche Lage ist schlecht, die Zahl der Firmenpleiten steigt. Von der Zahlungsunfähigkeit der Unternehmen sind aber nicht nur Kunden und Gläubiger, sondern in erster Linie die Mitarbeiter betroffen.

Ist der Arbeitgeber mit Lohn und Gehalt im Verzug, teilen sich die Ansprüche der Arbeitnehmer in Forderungen vor und nach dem Eröffnen des Insolvenzverfahrens. Ansprüche, die vorher erworben wurden, werden aus der Insolvenzmasse befriedigt. Die Mitarbeiter werden zu Insolvenzgläubigern und müssen ihre Forderungen wie alle anderen Gläubiger in der vom Gericht benannten Frist schriftlich beim Insolvenzverwalter anmelden. Die Ansprüche werden in einer festgelegten Reihenfolge berücksichtigt.

Alle Ansprüche, die nach dem Zeitpunkt der Insolvenz erworben wurden, sind so genannte Masseverbindlichkeiten. Sie haben Vorrang vor den Insolvenzforderungen der bisherigen Gläubiger, und noch arbeitende Beschäftigte werden in ihren Forderungen gegenüber den frei gestellten Mitarbeitern bevorzugt.

Darüber hinaus haben die Arbeitnehmer Anspruch auf Insolvenzgeld, das sie innerhalb von zwei Monaten nach der Insolvenz bei ihrer Arbeitsagentur beantragen müssen. Es wird in Höhe des Nettolohns und maximal für die letzten drei Monate vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens gezahlt. Wird jedoch ein Antrag auf Insolvenzgeld gestellt, können beim Arbeitgeber keine Gehaltsansprüche mehr geltend gemacht werden. Arbeitnehmer sollten also genau abwägen, wo ihre Chancen besser sind.

 
Waldemar Pelke