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Dr. Martin Pröpper war am

7. März 2024 Interviewpartner des WDR: Was gilt zum Streikrecht?

Rechtsanwalt Dr. Martin Pröpper war Interviewpartner des WDR am 4. Dezember 2023.

 

Handbuch der arbeitsrechtlichen Aufhebungsverträge

 

- Buchbesprechung -

Donnerstag, 1. Januar 2004

von Pascal Croset

Der Autor ist Rechtsanwalt in Berlin und Repetitor bei AREP - Repetitorium für Arbeitsrecht

Kompendium Aufhebungsvertrag
Eine Rezension zu:
Weber, Ulrich / Ehrich, Christian / Burmester, Antje / Fröhlich, Oliver

Handbuch der arbeitsrechtlichen Aufhebungsverträge
Aufhebung von Arbeits- und Dienstverhältnissen
mit arbeits-, sozial- und steuerrechtlichen Folgen

4. Auflage

Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln 2004, 721 S., 54,80 ? ISBN 3-504-42013-8

www.otto-schmidt.de

In wirtschaftlich sehr angespannten Zeiten sehen viele Unternehmen, nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund steigender Lohnnebenkosten, die Verschlankung des Personalbestandes als wichtiges Mittel zur Erhaltung ihrer Wettbewerbsfähigkeit an. Die in § 620 Absatz 2 BGB gesetzlich vorgesehene Form Beendigung unbefristet abgeschlossener Arbeitsverhältnisse - die Kündigung - ist mit einer Vielzahl von Risiken verbunden. Denn gibt das Arbeitsgericht der Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers nach mehreren Monaten statt, so ist der Arbeitgeber aufgrund seines Annahmeverzuges verpflichtet, dem Arbeitnehmer das für die Dauer des Kündigungsschutzprozesses fällige Entgelt nebst Zinsen nachzuzahlen. Hinzu kommt die oft monatelang währende Unsicherheit über den Ausgang des Prozesses, welche die zukünftige Planung hemmt. Ein von der Praxis besonders häufig eingesetztes Mittel zur Vermeidung dieser Risiken ist der Abschluss eines Aufhebungsvertrages: Arbeitnehmer vereinbaren in gegenseitigem Einvernehmen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu einem bestimmten Zeitpunkt. Auch für den Arbeitnehmer kann der Abschluss eines Aufhebungsvertrages, der einem Verzicht auf seinen gesetzlichen Kündigungsschutz gleichkommt, von Vorteil sein, nicht nur aufgrund der in der Regel zugesagten Abfindung.

Der Ausgestaltung des Aufhebungsvertrages, welche die Vertragsparteien tunlichst spezialisierten Beratern (Rechtsanwälte, Gewerkschaftssekretäre, Verbandsvertreter) überlassen sollten, kommt hierbei große Bedeutung zu. Denn es gilt eine Fülle arbeits-, sozial- und steuerrechtlicher Folgen exakt und parteigünstig zu regeln. Andernfalls drohen den Vertragsparteien erhebliche Nachteile, welche insbesondere für beratende Rechtsanwälte zu Haftungsfallen werden können. Das vorliegende Werk soll den spezialisierten Beratern eine praktische Hilfestellung leisten. Es ist in 5 Teile untergliedert, welche sich mit den arbeits- (Teil 1), sozial- (Teil 4) und steuerrechtlichen (Teil 5) Konsequenzen, sowie mit den Besonderheiten im Umfeld von Sozialplänen (Teil 2) und Vorstandsmitgliedern/GmbH-Geschäftsführern (Teil 3) befassen. Diese Aufteilung, welche sich bereits in den Vorauflagen bewährt hat, kommt den Bedürfnissen der Praxis entgegen. Sie ermöglicht es, punktuell und damit zeitsparend die Gerichtsfestigkeit einzelner Klauseln und Gestaltungsvarianten zu prüfen.

Besonders gelungen ist die praxisorientierte Darstellung der Materie. Den Autoren ist es gelungen, bei konsequenter Orientierung an der herrschenden Meinung und höchstrichterlichen Rechtsprechung die Darlegung theoretischer Hintergründe und wissenschaftlicher Streitigkeiten auf ein Minimum zu begrenzen. Durch umfangreiche Nachweise im exzellenten Fußnotenapparat wird jedoch bei Bedarf eine Vertiefung ermöglicht. Hierdurch wird das "Handbuch der arbeitsrechtlichen Aufhebungsverträge" zu einem geschätzten Werkzeug bei der alltäglichen Mandatsbearbeitung. Die ebenfalls enthaltenen Musterverträge für Aufhebungsverträge, Altersteilzeitverträge etc. bieten gute Anregungen zur Vertragsgestaltung, wenngleich hier ein kleiner Kritikpunkt angebracht werden muss: Die Beifügung einer CD-Rom, auf welcher die Musterverträge als Datei zur Übernahme in ein Textverarbeitungsprogramm sind, hätte dem Leser überflüssiges Tippen erspart.

Das Werk ist auf dem Rechtsstand zum 01.01.2004, berücksichtigt also die umfangreichen Änderungen, welche "Hartz I - IV" bewirkt haben.

Gesamteindruck :Wenn man angesichts der Fülle arbeitsrechtlicher Publikationen ein Werk überhaupt noch als "unverzichtbar" einstufen darf, dann dieses. Die Abfassung eines Aufhebungsvertrages ohne Konsultation dieses Standardwerkes dürfte geradezu als fahrlässig anzusehen sein. Dem "Handbuch der arbeitsrechtlichen Aufhebungsverträge" sollte als echtem Kompendium zum Thema Aufhebungsverträge ein würdiger Platz in der Handbibliothek jedes arbeitsrechtlichen Praktikers gewidmet werden.

 
Waldemar Pelke