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Dr. Martin Pröpper war am

7. März 2024 Interviewpartner des WDR: Was gilt zum Streikrecht?

Rechtsanwalt Dr. Martin Pröpper war Interviewpartner des WDR am 4. Dezember 2023.

 

Kölner Anwalt vertritt 12 Hotelmitarbeiter

 

Allgemeine Hotel- und Gaststättenzeitung

Samstag, 19. Juni 2004

mit RA Dr. Martin Pröpper

Nachdem vor einigen Wochen über mehrere Rema-Hotelbetriebe des Firmengründers und Geschäftsführers René Pierre Marquigny das Insolvenzverfahren beantragt worden war (die AHGZ berichtete), wurden am 17. Mai 2004 und am 01. Juni 2004 die Insolvenzverfahren über die Rema Betriebsgesellschaft beziehungsweise die Rema Beratungs- und Betriebsgesellschaft eröffnet.

In letzterem Verfahren vertritt der Kölner Fachanwalt für Arbeitsrecht, Dr. Martin Pröpper, die Interessen von 12 geschädigten Hotelmitarbeitern.

Deren vom Gehalt einbehaltene Beiträge zur Hoga-Rente waren von Arbeitgeber Marquigny nicht an die Hamburg-Mannheimer Versicherung abgeführt worden. Pröpper geht davon aus, dass der finanzielle Verlust seiner Mandanten bei rund 20.000,00 Euro liegt. Um die genaue Schadenssumme ermitteln zu können, hat der Anwalt per Vollmacht seiner Mandanten bei dem Finanzdienstleister nachgefragt, was an Hoga-Rente-Geldern tatsächlich eingegangen ist. Nach Auskunft Pröppers "mauert" jedoch die Hamburg-Mannheimer und berufe sich auf den Datenschutz. Für den Anwalt ist dies nachvollziehbar. Deshalb hat er dem Versicherungsunternehmen ein Nachfrist bis Ende Juni gesetzt, um an die exakten Zahlen zu gelangen.

Wie das Büro des Insolvenzverwalters Johannes Koepsell (Wuppertal) gegenüber der AHGZ mitteilte, läuft die Anmeldefrist für die Forderungen von Gläubigern im Falle der Rema Hotelberatungs- und betriebsgesellschaft noch bis 22. Juni 2004 (Rema Betriebsgesellschaft lief bis 18. Juni 2004). Allerdings könnten auch noch nach diesem Termin Forderungen geltend gemacht werden.

 
Waldemar Pelke