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Milde Urteile bei fristloser Kündigung

 

Berliner Morgenpost

Sonntag, 28. Mai 2006

von RA Dr. Heiko Peter Krenz

Milde Urteile bei fristloser Kündigung
Richter entscheiden oft erstaunlich liberal

Von Heiko Peter Krenz

Bei schwerwiegenden Arbeitsvertragsverletzungen verstehen die meisten Arbeitgeber wenig Spaß und kündigen das Arbeitsverhältnis immer häufiger fristlos. Die deutsche Arbeitsgerichtsbarkeit beurteilt Fehltritte im Arbeitsverhältnis jedoch oft in einem milderen Licht.

Das Landesarbeitsgericht Frankfurt a.M. sieht zum Beispiel eine Bezeichnung als "Arschkriecher" als umgangssprachlich durchaus üblich an. Die fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers, der bei einem Streik ein Transparent entrollte, auf dem ein "überdimensionales menschliches Gesäß" und das Wort Arschkriecher abgebildet war, ist aus Sicht des LAG daher unwirksam.

Auch bei einem Vorfall, bei dem ein Mitarbeiter seinem Kollegen Kaffee ins Gesicht schüttete und ihm Prügel androhte, waren die Richter nachsichtig. Da es der Arbeitgeber jahrelang hingenommen hatte, dass der gekündigte Arbeitnehmer häufiger Kollegen übel beschimpfte, sah das LAG Köln das Arbeitsverhältnis nur durch eine ordentliche Kündigung als beendet an (LAG Köln - 7 Sa 726/02). In einem anderen Fall sah das Bundesarbeitsgericht eine fristlose Kündigung als unwirksam an, bei der ein Mitarbeiter seine gehörlose Kollegin nach der Ablehnung eines Bonbons geohrfeigt hatte. Das Arbeitsverhältnis endete auch hier erst mit Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist (BAG - 2 AZR 280/04).

Kein Verständnis hatten die Richter dagegen für einen Arzt, der wegen einer Hirnhautentzündung krankgeschrieben war und dennoch zum Skifahren in die Schweiz fuhr. Das Ganze flog auf, weil sich der Arzt das Bein brach. Sinnigerweise war gerade dieser Arzt beim Medizinischen Dienst der Krankenkassen für die Überprüfung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auf deren Richtigkeit zuständig. Die Richter erklärten die fristlose Kündigung für wirksam (BAG - 2 AZR 53/05).


Heiko Peter Krenz ist Fachanwalt für Arbeitsrecht im Berliner Büro der Kanzlei Ulrich Weber & Partner.

Aus der Berliner Morgenpost vom 28. Mai 2006

 
Waldemar Pelke