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Kanzlei-Blog Ulrich Weber & Partner

Posts getaggt mit Fußball
Arbeitsrechtliche Maßnahmen gegenüber Terrorsympathisanten und Antisemiten

Mit der anstehenden Güteverhandlung der Kündigungsschutzklage von Anwar El Ghazi gegen den FSV Mainz 05, die am 20. Dezember 2023 vor dem ArbG Mainz stattfinden wird, rückt die Bedeutung von Äußerungen auf sozialen Netzwerken im Arbeitsrecht erneut ins Zentrum der Aufmerksamkeit.

Die Posts von Anwar El Ghazi von FSV Mainz 05 und Noussair Mazraoui von FC Bayern München, die Parolen wie "Vom Fluss bis zum Meer, Palästina wird frei sein" und Aufrufe zur Unterstützung für Palästina enthielten, haben große Aufmerksamkeit erregt. Während Mainz 05 El Ghazi für seine Äußerungen freistellte und später kündigte, blieben für Mazraoui zunächst keine direkten Konsequenzen. Diese Ereignisse werfen in arbeitsrechtlicher Hinsicht wichtige Fragen auf, insbesondere hinsichtlich der Begrenzung der Meinungsfreiheit am Arbeitsplatz und der Handlungsmöglichkeiten, die Arbeitgebern bei Überschreitungen dieser Grenzen zur Verfügung stehen.

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Führt ein Abbruch einer Fußballsaison wegen einer Pandemie automatisch zu einer Verlängerung des Arbeitsverhältnisses? Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat diese Frage beantwortet.

Die aktuelle Bundesligasaison hat mit Bayern München seinen Meister gefunden. Schlagzeilen ereilten uns jedoch nicht nur aus München, sondern auch vom Bundesarbeitsgericht aus Erfurt. Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 24.05.2023 (Az.: 7 AZR 169/22) entschieden, dass ein pandemiebedingter Saisonabbruch wegen Corona nicht automatisch zu einer Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages eines Profifußballers führt. Herr Rechtsanwalt Dominik Kranz erläutert die wesentlichen Aspekte der aktuellen Entscheidung und nimmt das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Anlass, nochmals die arbeitsrechtliche Position eines Profifußballers einzuordnen.

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Manuel Gräfe und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz - Altersgrenze von 47 Jahren diskriminiert Schiedsrichter im Profifußball

Auch, wenn es nur eine kleine Anzahl von Personen betrifft, stößt das Urteil des Landgerichts Frankfurt/M. vom 25. Januar 2023 (Az. 2 – 16 O 22/21) auf eine große mediale Öffentlichkeit. Danach wurde dem früheren DFB-Spitzenschiedsrichter Manuel Gräfe eine Entschädigung in Höhe von € 48.500,00 zugesprochen. Vorliegend geht es um die Frage einer möglichen Diskriminierung wegen des Alters und einer möglichen Anwendung des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Spannende und regelmäßige Themen im Arbeitsrecht. Rechtsanwalt Michael Wald schaut sich die Entscheidung genauer an.

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