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Vollzeit-Papa wider Willen

 

Neue Ruhr Zeitung 

Donnerstag, 14. August 2008

Eine halbe Stelle wollte sein Unternehmen ihm nicht geben deshalb klagte Achim Schwarz vor dem Arbeitsgericht.

Vollzeit-Papa wider Willen

von Katharina Rüth und Sarah Hubrich

Düsseldorf. Eine halbe Stelle wollte sein Unternehmen ihm nicht geben deshalb klagte Achim Schwarz vor dem Arbeitsgericht. Ein Lehrstück über die Praxis der Elternzeit. Glücklich ist Achim Schwarz nicht. Dabei bekommt der 42-jährige Projektleiter 45 000 Euro von seiner Firma, obwohl er gar nicht gearbeitet hat. Das ist ein Vergleich zwischen ihm und der Unternehmensberatung Ernst & Young. Ein Vergleich, der den Streit beendet, ob Achim Schwarz auch als Manager ein Recht darauf hat, wegen seiner kleinen Tochter von Voll- auf Teilzeit umzusteigen. Der diese Frage aber nicht beantwortet.
Sie könnte sich aber in Zukunft häufiger stellen: Seit Einführung des Elterngeldes im Jahr 2007 nehmen immer mehr Männer ihren Anspruch auf Elternzeit (siehe Infobox) wahr: Rund 13 000 von den knapp 94 000 Anträgen auf Elterngeld, die von Januar bis Juni dieses Jahres in NRW gestellt wurden, kamen von Männern 14 Prozent, Tendenz steigend. Im Fall Schwarz war der Plan eigentlich simpel: Die Eltern wollten sich die Betreuung der heute knapp dreijährigen Katharina teilen erst blieb die Mutter zu Hause, dann der Vater. Danach wollten beide auf halben Stellen arbeiten. Für Désirée Wesselmann als Lehrerin kein Problem, für Achim Schwarz schon. Denn nach Ansicht von Ernst & Young lässt sich seine Arbeit - die intensive Prüfung von Unternehmen, die verkauft werden sollen - in Teilzeit nicht machen. Wo möglich, bemüht sich Ernst & Young-Sprecher Dag-Stefan Rittmeister darum, das Unternehmensbild zurechtzurücken, genehmigen wir die Teilzeit natürlich, wir finden das wichtig. Das sähe man allein daran, dass der Anteil von Männern in Elternteilzeit im Unternehmen von 1,9 Prozent im Jahr 2005 auf immerhin 6,7 Prozent 2007 gestiegen sei.
Achim Schwarz gehört nicht dazu. Er blieb ungewollt anderthalb Jahre weiter zuhause, seine Freundin wurde Alleinernährerin. Der Streit landete vor Gericht. Inzwischen ist die von Schwarz beantragte Elternzeit vorbei, seit Mai arbeitet er wieder Vollzeit. Aber er forderte Ersatz für entgangenen Lohn, mindestens 53.000 Euro. Auf die vom Gericht vorgeschlagene Vergleichssumme von 25.000 Euro legte Ernst & Young am Donnerstag noch ordentlich was drauf. Weil man ja weiter zusammenarbeite, betonte die Firmen-Anwältin. Man bleibe aber dabei: Teilzeit sei in diesem Fall nicht möglich.
Zugunsten der Familie habe er dem Vergleich schließlich zugestimmt, erklärte Schwarz nach der Verhandlung erschöpft. Ausschlaggebend war die Andeutung des Richters, es würde sonst eine Entscheidung aufgrund von Formalien wie versäumten Fristen geben. Der Gang in die nächste Instanz sei programmiert, hatte der Richter gewarnt. Für so eine Entscheidung wollen wir uns nicht jahrelang belasten, so Désirée Wesselmann. Ich bin schon enttäuscht, so Achim Schwarz. Ich habe geglaubt, dass hier Recht gesprochen wird. Das Elternzeitgesetz sei eine Farce, solange der Arbeitgeber der Teilzeit erst zustimmen müsse, sein frustriertes Fazit. Sein Anwalt Martin Pröpper sieht den Vergleich auch mit einem lachenden und einem weinenden Auge. Mit dem lachenden wegen der erfreulich hohen Summe. Mit dem weinenden, weil die Lage rechtlich weiter nicht geklärt ist. Wenn Familie Schwarz noch mal Nachwuchs bekommt, sagt Pröpper, werden wir wohl wieder vor Gericht landen. (NRZ)

 
Waldemar Pelke