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Kanzlei-Blog Ulrich Weber & Partner

"Talent gewinnt Spiele, aber Teamwork und Intelligenz gewinnen Meisterschaften" - Jährliches Kanzleitreffen fand erfolgreich in Frankfurt statt

Daher ist es gute und liebgewonnene Tradition in der Kanzlei, dass wir uns mindestens einmal im Jahr alle treffen. Dieses jährliche Treffen aller Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte hat den Zweck, unsere Kenntnisse zu schulen, aber ganz besonders auch die Verbindungen zwischen den einzelnen Berufsträgern zu stärken. Unser diesjähriges Treffen fand am 23./24. September statt.

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Nach dem Paukenschlag: Das Ende von Vertrauensarbeitszeit, agilem Arbeiten und jeder Flexibilität? New Work vor dem Ende?

Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 13.09.2022 – 1 ABR 22/21 – hat große Wellen geschlagen. Sie wurde teilweise als „Paukenschlag“ bezeichnet. Andere wiederum sprachen der Entscheidung jegliche Relevanz ab.
Wenn man sich mit den Themen New Work, agilem Arbeiten und Flexibilisierung der Arbeit näher beschäftigt, hat man nach der Entscheidung den Eindruck, dass viele Autor*innen durch die Entscheidung ein Ende der neuen Arbeitsmethoden und der neuen Arbeitswelt (New Work) befürchten. Aber ist dies wirklich so?

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Ein Paukenschlag vom BAG: Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung ist schon da!

Eigentlich ging es in dem Verfahren um etwas anderes. Betriebsrat und Arbeitgeber stritten darüber, ob dem Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ein Initiativrecht bei der Einführung einer elektronischen Zeiterfassung zusteht oder nicht.
Nun hat das Bundesarbeitsgericht eine bereits bestehende gesetzliche Pflicht zur Arbeitszeiterfassung in § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG erkannt – ohne Vertrauensschutz oder Fristen zur Umsetzung, auf die sich Arbeitgeber einstellen könnten. Mit jedem Tag ohne Arbeitszeiterfassung verstößt der Arbeitgeber gegen die Regeln zum Arbeitsschutz.

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