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Kanzlei-Blog Ulrich Weber & Partner

Posts getaggt mit Direktionsrecht
Nutzungsverbot privater Mobiltelefone während der Arbeitszeit -Mitbestimmungspflichtig?

Ein Arbeitgeber kann die private Nutzung eines Smartphones während der Arbeitszeit verbieten. Ob er bei dieser Vorgabe den Betriebsrat beteiligen muss, war Gegenstand der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 17. Oktober 2023 (Az.: 1 ABR 24/22). Eine Pflicht zur Beteiligung des Betriebsrats kommt nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG in Betracht, wenn das Verbot (überwiegend) Fragen des Ordnungsverhaltens betrifft.

Eine entsprechende Weisung des Arbeitgebers ist laut dem Bundesarbeitsgericht (BAG) nicht mitbestimmungspflichtig, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmern die private Nutzung von Smartphones während der Arbeitszeit untersagt, um eine ordnungsgemäße Arbeitsleistung sicherzustellen. Ist das Verbot der Nutzung von Smartphones also eine Frage der Arbeitsleistung und keine Frage des Ordnungsverhaltens und des Zusammenlebens im Betrieb, ist das Verbot mitbestimmungsfrei. Das Verbot zielte darauf ab, zügiges und konzentriertes Arbeiten der Arbeitnehmer sicherzustellen, indem mögliche Ablenkungen in der Person des Arbeitnehmers durch die Nutzung der Geräte unterbunden würden.

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Grundsatzentscheidung des BAG: Versetzung ins Ausland grundsätzlich zulässig! Zündstoff für zukünftige Umstrukturierungs- und Trennungsprozesse?

Kurz vor Jahresende hatte das Bundesarbeitsgericht am 30. November 2022 (5 AZR 336/21) über die Frage zu entscheiden, ob der Arbeitgeber auch dazu berechtigt sein kann den Arbeitnehmer anzuweisen, seine Arbeitsleistung von einem Ort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland aus zu erbringen. Herr Rechtsanwalt Hans Reinholz fasst die Entscheidung zusammen und berichtet über die Folgen für die Praxis in Vertragsgestaltung und bei Trennungswunsch.

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