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Kanzlei-Blog Ulrich Weber & Partner

Posts getaggt mit Hinweisgeberschutz
„Gleicher Lohn für gleiche Arbeit?“ – Abgleich der Equal Pay Entscheidung des BAG mit der Praxis

Die mit Spannung erwartete Urteilsbegründung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zu seinem Urteil zur Entgeltgleichheit von Männern und Frauen vom 16. Februar 2023 ist inzwischen veröffentlicht (BAG vom 16. Februar 2023, Az. 8 AZR 450/21). Das Urteil des BAG hat für Diskussionen gesorgt im Hinblick auf die Auswirkung auf die betriebliche Praxis der Entgeltgestaltung. Das Urteil des BAG wird als wegweisendes Urteil zum Equal-pay-Grundsatz diskutiert. Was bedeutet “gleich” in diesem Zusammenhang? Wie verträgt sich die Rechtsprechung mit der Praxis? Antworten hierzu liefert Frau Rechtsanwältin Meyer-Renkes.

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Das Hinweisgeberschutzgesetz tritt am 2. Juli 2023 in Kraft! – Was gilt dann? Was müssen Unternehmen veranlassen?

Es ist soweit: Das Hinweisgeberschutzgesetz wurde am 2. Juni 2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Mit der Veröffentlichung tritt das Hinweisgeberschutzgesetz zum darin vorgesehenen Datum am 2. Juli 2023 in Kraft! Frau Rechtsanwältin Meyer-Renkes stellt die wichtigsten Ergebnisse des Vermittlungsausschusses und Änderungen am Gesetzesentwurf dar.

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Bundestag beschließt Hinweisgeberschutzgesetz - Was müssen Unternehmen jetzt wissen?

Das Hinweisgeberschutzgesetz dient der nationalen Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie. Ziele der Richtlinie sind der Schutz der meldenden Person vor Repressalien nach einer Meldung, wie etwa arbeitsrechtliche Maßnahmen. Unternehmen mit mehr als 249 Mitarbeiter müssen ab Verkündung des Gesetzes dazu binnen drei Monaten ein Hinweisgebersystem einrichten und betreiben. Andernfalls droht ein empfindliches Bußgeld. Katharina Meyer-Renkes fasst das wichtigste zusammen.

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