Die Arbeitszeit und die Arbeitszeiterfassung sind in aller Munde. Nicht neu, sondern bereits fast 20 Jahre alt ist hingegen die Feststellung des BAG, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, ihrem Betriebsrat auf dessen Verlangen umfassend Auskunft zu geben über die Arbeitszeit der Arbeitnehmer*innen. Das LAG München hat diese – womöglich bei einigen Arbeitgebern und Betriebsräten etwas in Vergessenheit geratene - Entscheidung aus dem Jahr 2003 in einem am 11.07.2022 verkündeten Beschluss (Az. 4 TaBV 9/22) wieder in Erinnerung gerufen. Solange das BAG die Begründung des „Paukenschlags“ noch nicht veröffentlicht hat, lohnt ein Blick auf die Entscheidung des LAG München.
WeiterlesenDaher ist es gute und liebgewonnene Tradition in der Kanzlei, dass wir uns mindestens einmal im Jahr alle treffen. Dieses jährliche Treffen aller Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte hat den Zweck, unsere Kenntnisse zu schulen, aber ganz besonders auch die Verbindungen zwischen den einzelnen Berufsträgern zu stärken. Unser diesjähriges Treffen fand am 23./24. September statt.
WeiterlesenDie Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 13.09.2022 – 1 ABR 22/21 – hat große Wellen geschlagen. Sie wurde teilweise als „Paukenschlag“ bezeichnet. Andere wiederum sprachen der Entscheidung jegliche Relevanz ab.
Wenn man sich mit den Themen New Work, agilem Arbeiten und Flexibilisierung der Arbeit näher beschäftigt, hat man nach der Entscheidung den Eindruck, dass viele Autor*innen durch die Entscheidung ein Ende der neuen Arbeitsmethoden und der neuen Arbeitswelt (New Work) befürchten. Aber ist dies wirklich so?
Eigentlich ging es in dem Verfahren um etwas anderes. Betriebsrat und Arbeitgeber stritten darüber, ob dem Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ein Initiativrecht bei der Einführung einer elektronischen Zeiterfassung zusteht oder nicht.
Nun hat das Bundesarbeitsgericht eine bereits bestehende gesetzliche Pflicht zur Arbeitszeiterfassung in § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG erkannt – ohne Vertrauensschutz oder Fristen zur Umsetzung, auf die sich Arbeitgeber einstellen könnten. Mit jedem Tag ohne Arbeitszeiterfassung verstößt der Arbeitgeber gegen die Regeln zum Arbeitsschutz.
Der Fall, den das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 10. August 2022 (5 AZR 154/22) entschieden hat, spielt in einem Berliner Betrieb, der Lebensmittel für den Handel produziert. Musste der Arbeitgeber Annahmeverzuglohn nach Vorlage eines negativen Corona-Tests zahlen?
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