Rechtsanwalt Michael Wald stellt eine Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 10.03.2025 (Az.: 16 TaBV 109/24) vor, in der festgestellt wurde, dass ein Betriebsratsmitglied wegen wiederholter Datenschutzverstöße – insbesondere der Weiterleitung sensibler Personaldaten an private E-Mail-Adressen – wirksam aus dem Gremium ausgeschlossen werden kann.
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