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Kanzlei-Blog Ulrich Weber & Partner

Posts getaggt mit Betriebsrat
Mitbestimmung des Betriebsrats in der Matrix

In einem Beschluss vom 23. September 2025 (Az. 1 ABR 25/24) befasst sich das Bundesarbeitsgericht ein weiteres Mal mit der Frage, wie weit die Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 99 BetrVG geht, wenn Führungskräfte innerhalb eines Konzerns in einem Betrieb tätig werden, aber kein Arbeitsverhältnis mit dem Betriebsinhaber besteht. Rechtsanwalt Christian Kaiser stellt die Entscheidung vor.

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Ausschluss aus Betriebsrat wegen Datenschutzverstößen

Rechtsanwalt Michael Wald stellt eine Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 10.03.2025 (Az.: 16 TaBV 109/24) vor, in der festgestellt wurde, dass ein Betriebsratsmitglied wegen wiederholter Datenschutzverstöße – insbesondere der Weiterleitung sensibler Personaldaten an private E-Mail-Adressen – wirksam aus dem Gremium ausgeschlossen werden kann.

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Bewerbungsunterlagen – Digitales Leserecht für den Betriebsrat ausreichend

Das Bundesarbeitsgericht (Beschluss vom 13.12.2023 – 1 ABR 28/22) hat eine interessante Entscheidung im Zusammenhang mit der Vorlage von Bewerbungsunterlagen an den Betriebsrat getroffen. Es ging im Kern um die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Arbeitgeber seinen Pflichten gegenüber dem Betriebsrat im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens nachkommen kann.  

Herr Rechtsanwalt Dominik Kranz erläutert die wesentlichen Aspekte der aktuellen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 13.12.2023.

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Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – Ziel verfehlt!

Der Gesetzgeber hat zum 1. Januar 2023 die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAUB) eingeführt. Sie soll die bisherige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform er­setzen. Hauptmotiv für die Abschaffung des „Scheins“ war der Abbau von Bürokratie durch die Digitalisierung des Übermittlungsweges und auch die Vermeidung von Papier sowie die Schaffung von mehr Transparenz. Hat die Einführung die gewünschten Erleichterungen gebracht? Ist die eAUB ein Erfolg? Herr Rechtsanwalt Herberth aus Stuttgart unternimmt den Praxistest.

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Die Rechtzeitige Unterrichtung des Betriebsrats und die Bedeutung des Wortes "vor"

Möchte der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer versetzen, so muss er zuvor den zuständigen Betriebsrat anhören und um Zustimmung bitten. Dabei kann der Begriff der „Versetzung“ sowohl eine räumliche Veränderung als auch die Zuweisung ganz oder teilweiser neuer Aufgaben umfassen. Aufgabe des Betriebsrats ist es dann, zu prüfen, ob diese Versetzung für den Betroffenen oder für andere Arbeitnehmer zu Nachteilen führt, die in Abwägung mit den Interessen des Arbeitgebers nicht gerechtfertigt sind. So sagt es § 99 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). In einem Beschluss in einem betriebsverfassungsrechtlichen Verfahren, datierend vom 11. Oktober 2022 (Az. 1 ABR 18/21), dessen ausführliche Begründung kürzlich veröffentlicht worden ist, hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) noch einmal daran erinnert, welche Bedeutung es dem Wort „vor“ in dem gesamten Kontext der §§ 99 bis 101 BetrVG beimisst. Diese wichtige Entscheidung und die Folgen für die Praxis fasst Rechtsanwalt Christian Kaiser hierzusammen.

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