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Kanzlei-Blog Ulrich Weber & Partner

Posts getaggt mit Betriebsrat
Hypothetische Mehrarbeit bei freigestellten Betriebsräten

Das LAG Niedersachsen hatte sich in seinem Beschluss vom 27.10.2025 (7 TaBV 29/25) mit der Frage auseinanderzusetzen, ob ein vollständig freigestelltes Betriebsratsmitglied während seiner Amtszeit ein Zeitguthaben, das durch hypothetische Mehrarbeit entstanden ist, für eine bezahlte Freistellung nutzen darf. RA Christian Kaiser stellt die Entscheidung vor.

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Mitbestimmung des Betriebsrats in der Matrix

In einem Beschluss vom 23. September 2025 (Az. 1 ABR 25/24) befasst sich das Bundesarbeitsgericht ein weiteres Mal mit der Frage, wie weit die Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 99 BetrVG geht, wenn Führungskräfte innerhalb eines Konzerns in einem Betrieb tätig werden, aber kein Arbeitsverhältnis mit dem Betriebsinhaber besteht. Rechtsanwalt Christian Kaiser stellt die Entscheidung vor.

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Ausschluss aus Betriebsrat wegen Datenschutzverstößen

Rechtsanwalt Michael Wald stellt eine Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 10.03.2025 (Az.: 16 TaBV 109/24) vor, in der festgestellt wurde, dass ein Betriebsratsmitglied wegen wiederholter Datenschutzverstöße – insbesondere der Weiterleitung sensibler Personaldaten an private E-Mail-Adressen – wirksam aus dem Gremium ausgeschlossen werden kann.

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Bewerbungsunterlagen – Digitales Leserecht für den Betriebsrat ausreichend

Das Bundesarbeitsgericht (Beschluss vom 13.12.2023 – 1 ABR 28/22) hat eine interessante Entscheidung im Zusammenhang mit der Vorlage von Bewerbungsunterlagen an den Betriebsrat getroffen. Es ging im Kern um die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Arbeitgeber seinen Pflichten gegenüber dem Betriebsrat im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens nachkommen kann.  

Herr Rechtsanwalt Dominik Kranz erläutert die wesentlichen Aspekte der aktuellen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 13.12.2023.

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Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – Ziel verfehlt!

Der Gesetzgeber hat zum 1. Januar 2023 die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAUB) eingeführt. Sie soll die bisherige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform er­setzen. Hauptmotiv für die Abschaffung des „Scheins“ war der Abbau von Bürokratie durch die Digitalisierung des Übermittlungsweges und auch die Vermeidung von Papier sowie die Schaffung von mehr Transparenz. Hat die Einführung die gewünschten Erleichterungen gebracht? Ist die eAUB ein Erfolg? Herr Rechtsanwalt Herberth aus Stuttgart unternimmt den Praxistest.

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