Herr Rechtsanwalt Dominik Kranz erläutert in seinem aktuellen Blockbeitrag die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 18.08.2026 (Az.: 2 Sa 14/24), laut derer eine Arbeitnehmerin einen Anspruch auf die Differenz zwischen der von ihr bezogenen Vergütung und dem Medianentgelt der männlichen Vergleichsgruppe auf derselben Hierarchieebene hat.
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