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Mitbestimmung des Betriebsrats in der Matrix

In einem Beschluss vom 23. September 2025 (Az. 1 ABR 25/24) befasst sich das Bundesarbeitsgericht ein weiteres Mal mit der Frage, wie weit die Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 99 BetrVG geht, wenn Führungskräfte innerhalb eines Konzerns in einem Betrieb tätig werden, aber kein Arbeitsverhältnis mit dem Betriebsinhaber besteht. Rechtsanwalt Christian Kaiser stellt die Entscheidung vor.

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