Rechtsanwalt Herberth stellt eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 17. Oktober 2023 (Az. 1 ABR 24/22) vor, in welcher sich das Gericht ein weiteres Mal damit auseinandersetzt, wie die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei Fragen des Arbeits- und des Ordnungsverhaltens abzugrenzen sind. Anlass war ein vom Arbeitgeber ausgesprochenes Verbot der Privatnutzung von Handys/Smartphones während der Arbeitszeit.
Weiterlesen