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Kanzlei-Blog Ulrich Weber & Partner

Posts getaggt mit Bundesarbeitsgericht
Neues zum Thema Beweisverwertungsverbot: Unterliegen Beweise, deren Erhebung gegen Datenschutzregeln verstößt einem Beweisverwertungsverbot?

In einem jüngst ergangenen Urteil bleibt das Bundesarbeitsgericht (BAG) dabei seiner eher verwertungsfreundlichen Linie treu und hat entschieden, dass grundsätzlich kein Verwertungsverbot in Bezug auf solche Aufzeichnungen aus einer offenen Videoüberwachung bestehe, die vorsätzlich vertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers belegen sollen (Urt. v. 29.06.2023 – 2 AZR 296/22). Das gelte auch dann, wenn die Überwachungsmaßnahme des Arbeitgebers nicht vollständig im Einklang mit den Vorgaben des Datenschutzrechts stehe. Hier wiederholt das BAG, was es bereits in einer Entscheidung von 2018 (Urt. v. 23.08.2018 – 2 AZR 133/18) gesagt hat, nämlich, dass Datenschutz kein Tatenschutz sei. Frau Rechtsanwältin Sanela Pohlmann erläutert die wesentlichen Aspekte der aktuellen Entscheidung und nimmt das Urteil zum Anlass, auch einen kleinen Überblick über bereits in der Vergangenheit ergangene Urteile des BAG zum Thema Beweisverwertungsverbot zu geben.

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Was ist privat und geschützt? - Beleidigende Äußerungen in einer privaten Chatgruppe können Kündigung rechtfertigen

Nachrichten, mit denen sich Arbeitnehmer in negativer Weise über ihren Arbeitgeber äußern, sind häufig Gegenstand der arbeitsrechtlichen Beratung. Im Vordergrund steht hierbei, ob solche Äußerungen eine Pflichtverletzung darstellen, da Arbeitnehmer durch eine Meinungsäußerung ihre arbeitsvertragliche Rücksichtnahmepflicht verletzen können. Das BAG (Entscheidung vom 24. August 2023 – Az.: 2 AZR 17/23) musste sich nun erstmals mit der Frage beschäftigen, ob eine kleine Whatsapp-Gruppe eine Art geschützter, privater Raum ist, in dem Vertraulichkeit gilt und Beschimpfungen oder Beleidigungen ohne arbeitsrechtliche Sanktionen ausgetauscht werden können. Herr Rechtsanwalt Nikolaos Siametis fasst diese Entscheidung zusammen und erklärt die Folgen für die Praxis.

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Nichts ist so sicher, wie das Attest zu einer Arbeitsunfähigkeit - Oder doch nicht? Die AU-Bescheinigung im Lichte aktueller Rechtsprechung

Der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch einen Arzt ist von der Rechtsprechung über viele Jahre hinweg – überspritzt gesagt - nahezu für absolut erklärt worden. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat dann mit einem Urteil vom 8. September 2021 (Aktenzeichen 5 AZR 149/21) jedoch eine erste wesentliche Kerbe in den Beweiswert der AUB geschlagen, indem es feststellte, dass der Beweiswert der AUB insbesondere dann erschüttert sein kann, wenn ein Arbeitnehmer, der sein Arbeitsverhältnis selbst kündigt, am Tag der Kündigung arbeitsunfähig krankgeschrieben wird und die bescheinigte Arbeitsunfähigkeit passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfasst. Die Instanzgerichte haben sich in der Folge immer häufiger mit derartigen Fallgestaltungen zu beschäftigen, in denen Arbeitnehmer ihre Ansprüche auf Entgeltfortzahlung einklagen (müssen). Welche Aspekte dabei von den Gerichten beleuchtet und wie bewertet werden, wird nachfolgend anhand einiger Entscheidungen durch Rechtsanwalt Christian Kaiser zusammengefasst werden.

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Mindestlohn wurde nicht gezahlt - Haftet der Geschäftsführer der GmbH persönlich?

Der gesetzliche Mindestlohn findet sich jedoch nicht nur in der politischen Diskussion, sondern auch in der arbeitsrechtlichen Rechtsprechung wieder. Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 30.03.2023 (Az.: 8 AZR 120/22) entschieden, dass Geschäftsführer einer GmbH für unterbliebene Zahlungen des gesetzlichen Mindestlohns nicht persönlich haften. Herr Rechtsanwalt Dominik Kranz erläutert die wesentlichen Aspekte der aktuellen Entscheidung und nimmt das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Anlass, nochmals auf die wichtigsten Regelungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) einzugehen.

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Bahnreisezeiten als Arbeitszeit? – Streit zwischen Unternehmen und Gewerbeaufsicht muss durch Verwaltungsgericht entschieden werden

In unserem Blog berichten wir teilweise auch über Urteile „fachfremder“ Gerichtsbarkeiten. So auch in diesem Beitrag. Heute stellt Ihnen Herr Rechtsanwalt Michael Wald ein Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Lüneburgs vom 2. Mai 2023 (3 A 146/22) vorstellen. Es geht um Arbeitsschutz und das Arbeitszeitgesetz. Was gilt hierzu im Bezug auf Bahnreiszeiten?  Dabeistreiten vor Gericht ein Unternehmen und die Gewerbeaufsicht.

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