Frau Rechtsanwältin Meyer-Renkes stellt ein wegweisendes Urteil des Bundesarbeitsgerichts vor. Mit seinem Urteil vom 19. März 2025 – 10 AZR 67/24 hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass bestimmte Verfallklausel in allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zum Verfall virtueller Optionsrechte nach Beendigung des Arbeitsverhältnis unwirksam sind. Damit hält der entscheidende Senat ausdrücklich nicht mehr an seiner Rechtsprechung aus dem Jahr 2008 fest, in der er den sofortigen Verfall bereits getestete Option, die während des Arbeitsverhältnis noch nicht ausgeübt werden konnten, nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses für zulässig erachtet hat.
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