Die Einstellung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens bedeutet nicht automatisch, dass eine Verdachtskündigung im Arbeitsrecht unwirksam ist. Das hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 15. April 2026 (Az.: 6 SLa 186/25) klargestellt. Herr Rechtsanwalt Dominik Kranz erläutert diese Entscheidung in seinem aktuellen Blockbeitrag.
Weiterlesen