Herr Rechtsanwalt Dominik Kranz erläutert in seinem aktuellen Blockbeitrag die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 19.08.2025 (Az.: 1 Sa 104/25). Darin hatte das Gericht über die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung infolge eines geschmacklosen Witzes eines Arbeitnehmers zu entscheiden.
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