Rechtsanwalt Kaiser stellt ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 8. Mai 2025 (Az. 8 AZR 209/21) vor, in dem das Gericht zu beurteilen hatte, ob eine Übermittlung personenbezogener Daten innerhalb eines Konzerns eine Verletzung des DSGVO darstellt und dem klagenden Arbeitnehmer wegen dieser Rechtsverletzung ein immaterieller Schadenersatz zusteht.
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