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Mindestlohn wurde nicht gezahlt - Haftet der Geschäftsführer der GmbH persönlich?

Der gesetzliche Mindestlohn findet sich jedoch nicht nur in der politischen Diskussion, sondern auch in der arbeitsrechtlichen Rechtsprechung wieder. Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 30.03.2023 (Az.: 8 AZR 120/22) entschieden, dass Geschäftsführer einer GmbH für unterbliebene Zahlungen des gesetzlichen Mindestlohns nicht persönlich haften. Herr Rechtsanwalt Dominik Kranz erläutert die wesentlichen Aspekte der aktuellen Entscheidung und nimmt das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Anlass, nochmals auf die wichtigsten Regelungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) einzugehen.

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