Herr Rechtsanwalt Dominik Kranz erläutert in seinem aktuellen Blockbeitrag das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 29.01.2026 (Az.: 8 AZR 49/25), in welcher das Gericht entschieden hat entschieden, dass die Tätigkeit als Luftsicherheitsassistentin an der Passagier- und Gepäckkontrolle eines Flughafens grundsätzlich mit einem religiösen Kopftuch erbracht werden darf.
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