Das LAG Niedersachsen hatte sich in seinem Beschluss vom 27.10.2025 (7 TaBV 29/25) mit der Frage auseinanderzusetzen, ob ein vollständig freigestelltes Betriebsratsmitglied während seiner Amtszeit ein Zeitguthaben, das durch hypothetische Mehrarbeit entstanden ist, für eine bezahlte Freistellung nutzen darf. RA Christian Kaiser stellt die Entscheidung vor.
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