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Kanzlei-Blog Ulrich Weber & Partner

Posts getaggt mit Kündigung
Urlaub und kein Ende!

In unserem neuesten Blogbeitrag "Urlaub und kein Ende!" beleuchtet Frau Rechtsanwältin Meyer-Renkes das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 5. Dezember 2023 - 9 AZR 230/22) zur Anrechnung von Urlaubsansprüchen bei kalenderjahresübergreifenden Doppelarbeitsverhältnissen. Erfahren Sie, wie das BAG entschieden hat und welche Auswirkungen dies auf Arbeitnehmer hat, die nach einer unwirksamen Kündigung ein neues Arbeitsverhältnis beginnen. Lesen Sie, warum Urlaubsansprüche kalenderjahresweise angerechnet werden und welche praktischen Konsequenzen sich daraus ergeben.

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Was ist privat und geschützt? - Beleidigende Äußerungen in einer privaten Chatgruppe können Kündigung rechtfertigen

Nachrichten, mit denen sich Arbeitnehmer in negativer Weise über ihren Arbeitgeber äußern, sind häufig Gegenstand der arbeitsrechtlichen Beratung. Im Vordergrund steht hierbei, ob solche Äußerungen eine Pflichtverletzung darstellen, da Arbeitnehmer durch eine Meinungsäußerung ihre arbeitsvertragliche Rücksichtnahmepflicht verletzen können. Das BAG (Entscheidung vom 24. August 2023 – Az.: 2 AZR 17/23) musste sich nun erstmals mit der Frage beschäftigen, ob eine kleine Whatsapp-Gruppe eine Art geschützter, privater Raum ist, in dem Vertraulichkeit gilt und Beschimpfungen oder Beleidigungen ohne arbeitsrechtliche Sanktionen ausgetauscht werden können. Herr Rechtsanwalt Nikolaos Siametis fasst diese Entscheidung zusammen und erklärt die Folgen für die Praxis.

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Fristlose Kündigung und Annahmeverzug - Können Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung zu unveränderten Bedingungen anbieten?

Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fristlos, weil er meint, die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses sei ihm nicht zuzumuten, bietet aber gleichzeitig dem Arbeitnehmer zur Vermeidung von Annahmeverzug die Weiterbeschäftigung zu unveränderten Bedingungen während des Kündigungsschutzprozesses an, so verhält er sich widersprüchlich. In einem solchen Fall spricht eine -widerlegbare-  Vermutung dafür, dass das Beschäftigungsangebot des Arbeitgebers nicht ernst gemeint ist. Dies folgt aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) vom 29. März 2023 (Akz:  5 AZR 255/22).Frau Rechtsanwältin Meyer-Renkes nimmt für die Rechtsanwälte Ulrich Weber & Partner mbB Stellung.

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