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Kanzlei-Blog Ulrich Weber & Partner

Posts getaggt mit Urlaub
Beweiswert einer im Nicht-EU-Ausland ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Nachdem das BAG in den letzten Jahren vor allem seine Rechtsprechung zum Beweiswert inländischer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen neu akzentuiert hatte, liegt nun eine Entscheidung vom 15. Januar 2025 (Az. 5 AZR 284/24) vor, die sich wieder einmal mit einer im Nicht-EU-Ausland ausgestellten Bescheinigung befasst. Herr Rechtsanwalt Kaiser stellt die Entscheidung vor.

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Urlaub und kein Ende!

In unserem neuesten Blogbeitrag "Urlaub und kein Ende!" beleuchtet Frau Rechtsanwältin Meyer-Renkes das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 5. Dezember 2023 - 9 AZR 230/22) zur Anrechnung von Urlaubsansprüchen bei kalenderjahresübergreifenden Doppelarbeitsverhältnissen. Erfahren Sie, wie das BAG entschieden hat und welche Auswirkungen dies auf Arbeitnehmer hat, die nach einer unwirksamen Kündigung ein neues Arbeitsverhältnis beginnen. Lesen Sie, warum Urlaubsansprüche kalenderjahresweise angerechnet werden und welche praktischen Konsequenzen sich daraus ergeben.

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Urlaub doch nicht bis in alle Ewigkeit? - Verjährung und Verfall der Urlaubsabgeltung im Hinblick auf die aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts

Bislang war noch nicht geklärt, was hinsichtlich der Verjaehrung für die Auszahlung nicht genommener Urlaubsansprüche nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gilt. Diese Frage hat nunmehr das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 31.01.2023 (Az.: 9 AZR 456/20) beantwortet. Herr Rechtsanwalt Dominik Kranz erläutert die Auswirkungen der aktuellen Entscheidung auf die arbeitsrechtliche Praxis und nimmt dies zum Anlass, nochmals das Thema der Urlaubsabgeltung näher zu beleuchten.

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Kein Verfall und auch keine Verjährung von Urlaubsansprüchen, wenn der Arbeitgeber seine Unterrichtungsobliegenheit verletzt!

Mit zwei Entscheidungen vom 20. Dezember 2022 (BAG, Urteil vom 20. Dezember 2022 – Az.: 9 AZR 266/20; Az.: 9 AZR 245/19) hat das BAG klargestellt, dass Urlaub nur verjährt bzw. verfällt, wenn Unternehmen vorher ihre Beschäftigten darauf hingewiesen haben, dass ihnen Urlaub zusteht, der bei fehlender Inanspruchnahme verfällt. Fehlt es hieran, können auch noch Ansprüche aus früheren Jahren geltend gemacht werden.

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