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Kanzlei-Blog Ulrich Weber & Partner

Posts getaggt mit Kündigungsschutz
Recht zur Lüge bei Schwerbehinderung im Bewerbungsgespräch

Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit Urteil vom 16.04.2026 (Az.: 6 SLa 574/25) entschieden, dass eine Anfechtung des Arbeitsvertrags wegen Nichtoffenbarung der Schwerbehinderung im Bewerbungsgespräch ausscheidet, da ohne entsprechende Frage keine Offenbarungspflicht besteht und eine (zulässige) Lüge auf eine unzulässige Frage keinen Anfechtungsgrund begründet.

Herr Rechtsanwalt Dominik Kranz erläutert die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln in seinem aktuellen Blockbeitrag.

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Annahmeverzug und böswilliges Unterlassen anderweitigen Verdienstes: -Von zumutbarer Tätigkeit und Auskunftsansprüchen bis hin zur sozialrechtlichen Verpflichtung zur Arbeitslosmeldung-

Nach den allgemeinen Regeln muss der Arbeitgeber als Gläubiger der Arbeitsleistung die Vergütung als Gegenleistung nur entrichten, wenn der Arbeitnehmer gearbeitet hat (Grundsatz: Ohne Arbeit kein Lohn!). Die Regeln des Annahmeverzugs stellen eine von zahlreichen arbeitsrechtlichen Durchbrechungen dieses Grundsatzes dar. § 615 BGB erhält dem Arbeitnehmer den Lohnanspruch, wenn der Arbeitgeber sich in Annahmeverzug befindet. In Kündigungsfällen bestimmt sich die Voraussetzung des Annahmeverzugs nach § 615 BGB und § 11 KSchG. Wann der Arbeitgeber auch ohne Arbeit Lohn zahlen muss, ist ein spannendes und regelmäßiges Thema in allen Instanzen. Erst kürzlich gab es dazu wichtige Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts und mehrerer Landesarbeitsgerichte. Frau Rechtsanwältin Meyer-Renkes fasst alles, was man dazu wissen muss, zusammen.

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