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Kanzlei-Blog Ulrich Weber & Partner

Weiterbildung und Vertragsstrafen bei Verstoß gegen befristeten Ausschluss der ordentlichen Kündigung

Sowohl im Rahmen der Gewinnung von Mitarbeitern als auch um diese zu halten, wird vielfach die Möglichkeit zur Teilnahme an Fortbildungen bzw. Weiterbildungen auf Kosten des Arbeitgebers eingeräumt. Im Gegenzug hat der Arbeitgeber dann naturgemäß aber ein Interesse daran, dass ihm die Weiterqualifizierung des Mitarbeiters, die mitunter mit nicht unerheblichen Kosten verbunden ist, auch möglichst lange zu Gute kommt.

In diesem Zusammenhang treffen Arbeitgeber mit Ihren Mitarbeitern entweder bereits im Arbeitsvertrag oder gesondert hiervon Vereinbarungen, mit denen sie ihre Interessen bzw. das Invest in den Mitarbeiter absichern zu versuchen. Die rechtlichen Hintergründe und die maßgebliche Rechtsprechung fasst Herr Rechtsanwalt Hans Reinholz zusammen.

In einem Urteil vom 20. Oktober 2022, dass nunmehr mit den vollständigen Entscheidungsgründen vorliegt, hatte sich das Bundesarbeitsgericht (8 AZR 332/21) mit der Frage zu befassen ob und unter welchen Voraussetzungen die Vereinbarung von Vertragsstrafen für den Fall des Verstoßes eines Arbeitnehmers gegen ein zeitlich befristen Ausschluss des Rechts zur ordentlichen Kündigung während einer Weiterbildung zulässig ist.

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New Work und Betriebsrat – Ein Hindernis oder der Schlüssel zum Erfolg?

In dem Bereich New Work spielen die Begriffe Selbstbestimmtheit, Flexibilität und Agilität eine sehr große Rolle. Dies sind Begriffe, die nicht von allen mit der Zusammenarbeit und der Arbeitsweise von Betriebsräten verbunden werden. Von vielen Menschen in den Personalabteilungen und Geschäftsführungen, bei Agile-Beratungen und Coaches besteht das Vorurteil, dass Betriebsräte bei den Themen von New Work der sprichwörtliche Klotz am Bein seien und die Umsetzung durch sie erschwert würde. Aber stimmt dies denn wirklich? Rechtsanwalt Henning Meier gibt einen Überblick zu diesem spannenden Themenkomplex.

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Equal Pay Day - Vertragsfreiheit contra Equal Pay und die neue Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts

Herr Rechtsanwalt Nikolaos Siametis nimmt zu den Rechtsfragen rund um Equal Pay Stellung und geht dabei auch auf die aktuelle Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 16. Februar 2023 – Az.: 8 AZR 450/21 ein.

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Manuel Gräfe und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz - Altersgrenze von 47 Jahren diskriminiert Schiedsrichter im Profifußball

Auch, wenn es nur eine kleine Anzahl von Personen betrifft, stößt das Urteil des Landgerichts Frankfurt/M. vom 25. Januar 2023 (Az. 2 – 16 O 22/21) auf eine große mediale Öffentlichkeit. Danach wurde dem früheren DFB-Spitzenschiedsrichter Manuel Gräfe eine Entschädigung in Höhe von € 48.500,00 zugesprochen. Vorliegend geht es um die Frage einer möglichen Diskriminierung wegen des Alters und einer möglichen Anwendung des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Spannende und regelmäßige Themen im Arbeitsrecht. Rechtsanwalt Michael Wald schaut sich die Entscheidung genauer an.

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Annahmeverzug und böswilliges Unterlassen anderweitigen Verdienstes: -Von zumutbarer Tätigkeit und Auskunftsansprüchen bis hin zur sozialrechtlichen Verpflichtung zur Arbeitslosmeldung-

Nach den allgemeinen Regeln muss der Arbeitgeber als Gläubiger der Arbeitsleistung die Vergütung als Gegenleistung nur entrichten, wenn der Arbeitnehmer gearbeitet hat (Grundsatz: Ohne Arbeit kein Lohn!). Die Regeln des Annahmeverzugs stellen eine von zahlreichen arbeitsrechtlichen Durchbrechungen dieses Grundsatzes dar. § 615 BGB erhält dem Arbeitnehmer den Lohnanspruch, wenn der Arbeitgeber sich in Annahmeverzug befindet. In Kündigungsfällen bestimmt sich die Voraussetzung des Annahmeverzugs nach § 615 BGB und § 11 KSchG. Wann der Arbeitgeber auch ohne Arbeit Lohn zahlen muss, ist ein spannendes und regelmäßiges Thema in allen Instanzen. Erst kürzlich gab es dazu wichtige Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts und mehrerer Landesarbeitsgerichte. Frau Rechtsanwältin Meyer-Renkes fasst alles, was man dazu wissen muss, zusammen.

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