Sowohl im Rahmen der Gewinnung von Mitarbeitern als auch um diese zu halten, wird vielfach die Möglichkeit zur Teilnahme an Fortbildungen bzw. Weiterbildungen auf Kosten des Arbeitgebers eingeräumt. Im Gegenzug hat der Arbeitgeber dann naturgemäß aber ein Interesse daran, dass ihm die Weiterqualifizierung des Mitarbeiters, die mitunter mit nicht unerheblichen Kosten verbunden ist, auch möglichst lange zu Gute kommt.
In diesem Zusammenhang treffen Arbeitgeber mit Ihren Mitarbeitern entweder bereits im Arbeitsvertrag oder gesondert hiervon Vereinbarungen, mit denen sie ihre Interessen bzw. das Invest in den Mitarbeiter absichern zu versuchen. Die rechtlichen Hintergründe und die maßgebliche Rechtsprechung fasst Herr Rechtsanwalt Hans Reinholz zusammen.
In einem Urteil vom 20. Oktober 2022, dass nunmehr mit den vollständigen Entscheidungsgründen vorliegt, hatte sich das Bundesarbeitsgericht (8 AZR 332/21) mit der Frage zu befassen ob und unter welchen Voraussetzungen die Vereinbarung von Vertragsstrafen für den Fall des Verstoßes eines Arbeitnehmers gegen ein zeitlich befristen Ausschluss des Rechts zur ordentlichen Kündigung während einer Weiterbildung zulässig ist.
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